Die im Oktober 2022 erlassene VO (EU) 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise wurde in Österreich durch einen Energiekrisenbeitrag-Strom und -fossile Energieträger umgesetzt. Erfasst sind Stromerzeuger und Unternehmen, die im Inland Wirtschaftstätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben. Durch eine Obergrenze auf "Markterlöse" aus dem Stromverkauf sollen die "Überschusserlöse" von Erzeugern mit verhältnismäßig niedrigen Grenzkosten vorübergehend begrenzt werden. Im Bereich der fossilen Energieträger wird ein Solidaritätsbeitrag auf "Überschussgewinne" im Vergleich zu den Jahren 2018 - 2021 eingehoben.

