Im Gegensatz zur langjährigen Verwaltungspraxis (Rz 117 StiftungsRL) hat der VwGH im Erk 17. 11. 2022, Ra 2021/15/0053-9, der Übertragung von stillen Reserven nach § 13 Abs 4 KStG auf Anteile, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer 100%igen Tochtergesellschaft ausgegeben wurden, eine Absage erteilt.
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