Der vorliegende Sachverhalt handelt von der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer neu renovierten Wohnung vonseiten einer Privatstiftung an ihre Begünstigte. Diese oder ähnliche Konstellationen werden wiederholt im Rahmen von Außenprüfungen iSd § 147 BAO aufgegriffen und sind aktuell vermehrt Diskussionspunkt im Prüfungsverfahren. Im gegenständlichen Artikel wird die Immobilie als Prekarium zum Gebrauch für Wohnzwecke überlassen.

