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Übergabe von Produkt-Samples an Influencer - eine umsatzsteuerrechtliche Betrachtung

UmsatzsteuerBeitragAufsatzRainer Bornstaxlex 2023/25taxlex 2023, 120 - 123 Heft 4 v. 28.4.2023

Anhand dreier verschiedener in der Praxis vorkommender Varianten werden Übergaben von Produkt-Samples an Influencer umsatzsteuerrechtlich eingeordnet. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Frage gelegt, ob der Überlassung eines Produkt-Samples eine Leistung gegenübersteht. Bei Vorliegen eines Leistungsaustauschs wird zudem auf die Bestimmung der Bemessungsgrundlage eingegangen. Sollte keine entgeltliche Leistung anzunehmen sein, ist fraglich, ob die Überlassung eines Produkt-Samples eine fiktive Lieferung iSd § 3 Abs 2 UStG sein kann.

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