Der Autor hat sich bereits in mehreren Artikeln (FN ) mit der Frage der Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auseinandergesetzt. Mit dem BGBl II 2022/432 vom 1. 12. 2022 erfolgte einerseits eine Änderung der VO betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensdaten an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Andererseits hat sich das BVwG mit der E W198 2262020-1/5E vom 23. 2. 2023 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Gewinnausschüttungen bei der Berechnung der Versicherungsgrenze miteinzubeziehen sind. Dieser Artikel wird diese beiden Themenbereiche näher darstellen.

