Die GmbH an der ein Gesellschafter-Geschäftsführer zu 55 % beteiligt ist, übernimmt die GSVG-Beiträge des Gesellschafter-Geschäftsführers. Das Finanzamt "verweigert" den Betriebsausgabenansatz beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Der VwGH (Ra 2021/15/0096, 17. 11. 2022) hat sich so einen Fall angesehen.
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