Wird einem nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Einfamilienhaus zur Verfügung gestellt (der dieses an die GmbH vermietet), so wird im Regelfall der Sachbezugswert im Sinne der SBW-VO ermittelt. In der vorliegenden Entscheidung (VwGH 17. 5. 2023, Ra 2022/13/0096) ist die Finanzverwaltung der Ansicht, dass der "Mietzins", den die GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt, als nichtselbständige Einkünfte anzusehen sind.

