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Einkünfte aus unkörperlichen Wirtschaftsgütern im Lichte des § 10a KStG

ErtragsteuernBeitragAufsatzSylvia Auer, Matthias Petutschnig, Kristin Resenigtaxlex 2021/52taxlex 2021, 248 - 253 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Mit dem JStG 2018 (FN ) wurde in § 10a KStG einerseits eine Hinzurechnungsbesteuerung normiert und andererseits der Methodenwechsel neu geregelt. Diesbezüglich bestehen Unklarheiten in Zusammenhang mit der Einordnung einer Gesellschaft zur Verwaltung und Produktion von unkörperlichen Wirtschaftsgütern in den Anwendungsbereich von § 10a KStG. Während ein Substanznachweis zu einer Befreiung hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung führt, bleibt der Methodenwechsel mangels der Möglichkeit eines Substanznachweises anwendbar.

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