Die Beurteilung, ob Aufwendungen für "Essen auf Rädern" iZm einer Behinderung die für eine außergewöhnliche Belastung zwingend notwendige Außergewöhnlichkeit aufweisen, ist stets einzelfallbezogen anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen sowie der Häufigkeit der Inanspruchnahme wie auch separat hinsichtlich der fremden Zubereitung und der Zustellung zu prüfen.
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