Erbringt ein Finanzdienstleister Finanzberatungsleistungen um einen Share Deal seines Auftraggebers mit einem fremden Dritten zu ermöglichen, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig oder -befreit nach § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG sind. Der Beitrag behandelt diese Frage anhand eines Beispiels.
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