Das BFG folgt nicht der Ansicht der Finanzverwaltung - auch wenn bei einer Konzernübernahme zuerst die inländischen Beteiligungen herausgekauft werden, stand eine gruppenbedingte Firmenwertabschreibung zu bzw ist ein Zinsabzug für die Fremdfinanzierung der Beteiligungsanschaffung zulässig.
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