Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich, ausgehend von einem UFS-Beispielfall, mit der Qualifizierung eines Produkts als Arznei- oder Nahrungs(ergänzungs)mittel bei der Einfuhr ins Land und den rechtlichen Konsequenzen dieser Einordnung. Zunächst finden sich generelle Erläuterungen zur Bestimmung des Zolltarifs sowie zur Definition des Arzneibegriffes. Danach werden zunächst die steuerlichen Konsequenzen beleuchtet und im Anschluss die sonstigen Folgen, insbesondere in Bezug auf den Produktverkehr, dargelegt.