Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Veräußerung eines Baurechts einen steuerpflichtigen Gewinn iSd § 30 EStG idF 1. StabG 2012 darstellt. Weiters wird der Frage nachgegangen, wie die erstmalige Einräumung eines Baurechts nach der neuen Rechtslage zu behandeln ist.
Rechtsgrundlagen: 1. StabG 2012; § 6 Abs 1 BauRG; § 30 EStG; § 31 EStG