Zusammenfassung: Der UFS führte im vorliegenden Erkenntnis aus, in welchen Fällen die unbare Entnahme von Gesellschaftsmitteln bei vereinbarter Unverzinslichkeit Gesellschaftsteuerpflicht auslösen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
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Zusammenfassung: Der UFS führte im vorliegenden Erkenntnis aus, in welchen Fällen die unbare Entnahme von Gesellschaftsmitteln bei vereinbarter Unverzinslichkeit Gesellschaftsteuerpflicht auslösen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
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