Zusammenfassung: Der UFS hatte zu beurteilen, ob eine Rückgängigmachung eines Baurechtsvertrags vorliegt, wenn der Bauberechtigte die Liegenschaft kauft.
Rechtsgrundlagen: § 17 GrEStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte zu beurteilen, ob eine Rückgängigmachung eines Baurechtsvertrags vorliegt, wenn der Bauberechtigte die Liegenschaft kauft.
Rechtsgrundlagen: § 17 GrEStG
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