Zusammenfassung: Der UFS hatte im gegenständlichen Verfahren zu beurteilen, ob auch das Entgelt für ein Wasserbenutzungsrecht als Teil des Grundstücks grunderwerbsteuerpflichtig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 GrEStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte im gegenständlichen Verfahren zu beurteilen, ob auch das Entgelt für ein Wasserbenutzungsrecht als Teil des Grundstücks grunderwerbsteuerpflichtig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 GrEStG
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