Zusammenfassung: Für die Beurteilung der Gewährung einer Förderung nach dem NeuFöG hatte der UFS zu beurteilen, ob das entsprechende Formular rechtzeitig eingereicht worden war.
Rechtsgrundlagen: § 5a NeuFöG
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Zusammenfassung: Für die Beurteilung der Gewährung einer Förderung nach dem NeuFöG hatte der UFS zu beurteilen, ob das entsprechende Formular rechtzeitig eingereicht worden war.
Rechtsgrundlagen: § 5a NeuFöG
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