Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis traf der UFS Ausführungen zum Einlagenevidenzkonto nach § 4 Abs 12 EStG und zur Frage, ob trotz Fehlen eines solchen Kontos von einer Einlagenrückzahlung oder aber von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden kann. Außerdem finden sich Feststellungen zur Einbringungsbilanz nach § 15 UmgrStG.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 12 EStG; § 15 UmgrStG