§ 8 KStG
Der VwGH stellte im vorliegenden Erkenntnis fest, dass die Sanierung einer Dienstwohnung durch eine GmbH mit anschließender Überlassung an den Gesellschafter-Gf eine verdeckte Gewinnausschüttung iSd § 8 KStG darstellen kann.
VwGH 26.4.2012, 2008/15/0315