Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis führte der UFS aus, dass auch der Besuch eines Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis führte der UFS aus, dass auch der Besuch eines Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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