§ 6 Abs 1 Z 8 UStG
Der VwGH hatte die umsatzsteuerliche Relevanz eines Geschäftes zwischen einer Bank und einem Dritten zu beurteilen, in dem die Bank die Kreditforderung abtrat und als Treuhänderin die Eintreibung der Forderung übernahm.
VwGH 29.2.2012, 2008/13/0068