Zusammenfassung: Der BFH hatte über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, dass Umsatzsteuervoranmeldungen grds elektronisch einzubringen sind, zu urteilen.
Rechtsgrundlagen: § 21 UStG
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Zusammenfassung: Der BFH hatte über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, dass Umsatzsteuervoranmeldungen grds elektronisch einzubringen sind, zu urteilen.
Rechtsgrundlagen: § 21 UStG
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