Zusammenfassung: Strittig war, ob einem Fruchtgenussrecht an GmbH-Anteilen ein Wert beizumessen sei, wenn in einer GmbH nicht mit einer Gewinnausschüttung zu rechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 BewG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Strittig war, ob einem Fruchtgenussrecht an GmbH-Anteilen ein Wert beizumessen sei, wenn in einer GmbH nicht mit einer Gewinnausschüttung zu rechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 BewG
Schlagwörter: