Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall war fraglich, ob der Empfänger einer Lieferung einen Vorsteuerabzug geltend machen könne, wenn der Lieferer vorhatte, den Gegenstand in betrügerischer Weise an jemand anderen zu liefern.
Rechtsgrundlagen: § 3 UStG; § 12 UStG