Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung legte der UFS fest, unter welchen Voraussetzungen für ein im Ausland zugelassenes KfZ in Österreich keine NoVA entrichtet werden muss. Im gegenständlichen Fall hatte ein deutscher Arbeitgeber einem österreichischen Außendienstmitarbeiter ein KfZ mit deutscher Zulassung überlassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 NoVAG