Zusammenfassung: Der BFH hatte zu beurteilen, wie die steuerliche Behandlung von "Hotelschecks" zu erfolgen hat. Diese Schecks berechtigen die Erwerber, in bestimmten Hotels Beherbungsverträge zu günstigeren Bedingungen abzuschließen. Der BFH erörterte auch die Rechtslage, wenn sich ein solches Hotel im Ausland befindet.
Rechtsgrundlagen: § 3a Abs 7 UStG; § 3a Abs 8 UStG