Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit der Überführung zwischen Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen auseinander und prüfte, ob diese als Entnahme-Einlagevorgänge zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit der Überführung zwischen Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen auseinander und prüfte, ob diese als Entnahme-Einlagevorgänge zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG
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