Zusammenfassung: Der erste Teil des Beitrags widmet sich der Verlängerung und der Ausweitung der Kombilohnbeihilfe durch eine Richtlinie des Bundes. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Bestimmungen über die Vergabe von Dienstleistungen im Bildungsbereich durch das AMS. An dieser Stelle gehen die Autorinnen besonders auf die Möglichkeit einer vertieften Prüfung ein, welche bei Unterschreiten einer bestimmten Angebotsgrenze vorgesehen ist.