§ 28 Abs 2 EStG
Im vorliegenden Urteil traf der VwGH Feststellungen zur Frage, ob Tätigkeiten, die bereits im Vorfeld einer Vermietung erfolgten, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
VwGH 28.6.2012, 2010/15/0016
§ 28 Abs 2 EStG
Im vorliegenden Urteil traf der VwGH Feststellungen zur Frage, ob Tätigkeiten, die bereits im Vorfeld einer Vermietung erfolgten, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
VwGH 28.6.2012, 2010/15/0016