§ 29 EStG
Im vorliegenden Erkenntnis erörterte der VwGH, warum eine Rente aus einem Vermächtnis steuerlich anders zu behandeln ist als eine Unterhaltsrente. Gleichzeitig äußerte er sich zur Verfassungskonformität der doppelten Belastung mit Einkommen- und Erbschaftssteuer.