Zusammenfassung: Der UFS traf im vorliegenden Erkenntnis Feststellungen zum Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung im Zusammenhang mit Einkünften aus Immobilienveräußerungen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 1 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS traf im vorliegenden Erkenntnis Feststellungen zum Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung im Zusammenhang mit Einkünften aus Immobilienveräußerungen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 1 EStG
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