§ 23 Z 2 EStG
Die vorliegende Entscheidung des VwGH dreht sich um die Frage, ob ein stiller Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko trug und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte.
VwGH 28.6.2012, 2009/15/0106
§ 23 Z 2 EStG
Die vorliegende Entscheidung des VwGH dreht sich um die Frage, ob ein stiller Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko trug und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte.
VwGH 28.6.2012, 2009/15/0106