Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob für den Geschenkgeber bei teilweiser Zurückbehaltung der betrieblichen Schulden im Falle einer Unternehmensschenkung die Geltendmachung der iZm den zurückbehaltenen Krediten stehenden Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 32 EStG