Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS klar, inwieweit die Umschuldung des Fremdwährungskredits eine Änderung der Bewirtschaftung darstellt und daher bis zu diesem Zeitpunkt von Liebhaberei auszugehen ist im Falle einer wegen Finanzierung durch Fremdwährungskredit nachhaltig verlustbringenden Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG