Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte der UFS klar, unter welcher Voraussetzung ein Forderungsverzicht zwischen Schwestergesellschaften der Gesellschaftsteuer unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 KVG
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte der UFS klar, unter welcher Voraussetzung ein Forderungsverzicht zwischen Schwestergesellschaften der Gesellschaftsteuer unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 KVG
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