Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des UFS aus dem Oktober 2010 und dem damit verbundenen Vorabentscheidungsersuchen, das der Senat an den EuGH gerichtet hat. Fraglich ist, inwieweit die Übernahme von Verlusten einer ausgegliederten Gesellschaft durch eine Gebietskörperschaft der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen ist. Bedingt die Verlustübernahme die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens der ausgegliederten Gesellschaft?