Zusammenfassung: Heber geht in ihrem Beitrag der Frage nach, inwieweit der Strafzuschlag in Höhe von 25% iZm der Selbstanzeige, den die durch die FinStrG-Novelle 2010 erfolgte Neuregelung des § 29 FinStrG vorsieht, als Strafe gem. Art 6 EMRK qualifiziert werden kann. Die Verfasserin beleuchtet dazu ua auch die einschlägige Rechtsprechung des BGH und des EGMR.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 6 FinStrG; Art 6 EMRK; §§ 33 f FinStrG