Im vorliegenden Beitrag wird auf das OGH-Urteil 8 ObA 70/09a hingewiesen, welches sich mit den Voraussetzungen für die Rückerstattung der während der Ausbildung weiterbezahlten Lohnnebenkosten im Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer befasst.
OGH 22.9.2010, 8 ObA 70/09a