Im vorliegenden Beitrag wird auf das EuGH-Urteil C-486/08 hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, wie ein bereits erworbener Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit zu behandeln ist.
Im vorliegenden Beitrag wird auf das EuGH-Urteil C-486/08 hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, wie ein bereits erworbener Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit zu behandeln ist.