Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0029-K/11 hingewiesen, welche sich mit den Voraussetzungen für eine Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhalts befasst und prüft, ob eine vorangegangene Entscheidung des UVS im gegenständlichen Verfahren bindend ist.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 47 Abs 2 EStG