Im vorliegenden Beitrag wird auf das OGH-Urteil 9 ObA 121/10z hingewiesen, welches die Frage behandelt, ob steuerfreie Essensgutscheine und ein allfälliger Fahrtkostenersatz als Teile der Abfertigung Alt zu qualifizieren sind.
OGH 28.2.2011, 9 ObA 121/10z