Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0607-W/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob eine Berufungsvorentscheidung hinsichtlich des Folgejahres Vorhaltcharakter besitzt.
Schlagwörter:
Berufungsvorentscheidung; Folgejahr; Vorhaltcharakter;