Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0167-G/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Rechtsstellung des Antragstellers verändert und ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt werden kann.
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