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Nachholung der Antragsvoraussetzungen nach § 212a BAO

SteuerrechtJudikaturMag. Johann Fischerlehner, Mitglied des UFS, Außenstelle Linztaxlex 2011, 453 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0284-G/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung erfüllt sind, wenn die Ermittlung des Abgabenbetrags erst im Berufungsverfahren nachgeholt wird.

Rechtsgrundlagen: § 212a BAO

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