Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0284-G/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung erfüllt sind, wenn die Ermittlung des Abgabenbetrags erst im Berufungsverfahren nachgeholt wird.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO