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Urgenzschreiben als Anbringen

SteuerrechtJudikaturMag. Johann Fischerlehner, Mitglied des UFS, Außenstelle Linztaxlex 2011, 453 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0142-G/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob das gegenständlichen Schreiben als Anbringen oder Urgenzschreiben zu qualifizieren ist und untersucht, ob demnach eine bescheidmäßige Erledigung vonnöten ist.

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