Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0885-W/11 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob es im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung erfolgsversprechend zu sein scheint, wenn § 9 BAO als lex specialis zu § 11 BAO gesehen wird.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 11 BAO; § 212a BAO