Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit den Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Bildungskarenz und dem damit verbundenen Bezug von Weiterbildungsgeld. Er untersucht, ob auch freie Dienstnehmer eine Bildungskarenz vereinbaren können und verweist auf das Urteil VfGH B 340/10 des VfGH vom 4.3.2011.
Rechtsgrundlagen: § 11 AVRAG; § 26 AlVG