§ 4 Abs 2 ASVG; § 4 Abs 4 ASVG
Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Frage, wann ein Vortragender als freier Dienstnehmer und wann als echter Dienstnehmer im Sinn des Sozialversicherungsrechts anzusehen ist und stellt die Judikatur des VwGH zu diesem Thema dar.