Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Auslegung der Richtlinie zum jüngst erlassenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und der Anwendung durch die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung. Es wird auf die Kriterien zur Einstufung des Grundlohns und auf die Einbeziehung der Kollektivvertragspartner als Voraussetzungen zur Erstattung einer Strafanzeige eingegangen.