Der Beitrag informiert über die von GA Jääskinen in seinen Schlussanträgen vertretene Rechtsauffassung zur Rs C-72/09 "Établissements Rimbaud", in der es um die Frage geht, ob die Verknüpfung zwischen der Gewährung der Steuerbefreiung und dem Vorliegen bestimmter bilateraler Vereinbarungen der Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht.